
Die Behandlung mit Spendersamen der European Sperm Bank - der andere Weg zum Wunschkind
Die European Sperm Bank, eine Samenbank mit Sitz in Dänemark die in über 50 Länder weltweit exportiert, kooperiert auch mit der Privaten Kinderwunsch-Clinic Dr. Josef Zech. Paaren, die sich bei Dr. Zech in Behandlung befinden, dürfen mit Fremdsamen der European Sperm Bank bei ihrer künstliche Befruchtung behandelt werden. Die European Sperm Bank stellt qualitativ hochwertige Spendersamenproben zur Verfügung. Neben einer riesigen Auswahl an Spendern hat man auch einen kostenlosen Zugang zur Online Spendersuche.
Die European Sperm Bank verfügt über eine große Auswahl an anonymen und nicht anonymen Spendern zahlreicher Ethnizitäten. Aufgrund der österreichischen Gesetzeslage dürfen jedoch nur NICHT ANONYME (= offene) Samenspenderpoben verwendet werden. Das bedeutet, dass der Samenspender für die Eltern grundsätzlich unbekannt bleibt, seine Daten jedoch für 100 Jahre bei einem Notar hinterlegt sind. Das gezeugt Kind hat ab Erreichen des 14. Lebensjahres das Recht, die Identität seine Samenspenders zu erfahren.
Die Profile der Spender unterscheiden sich in Bezug auf persönliche Informationen der Spender (Ethnizität, Augenfarbe, Haarfarbe, Größe, Gewicht, Ausbildung, Blutgruppe etc.) der Verfügbarkeit von Fotos, Beschreibung des Spenders über sich selbst (zB. Essgewohnheiten, Vorlieben, Sportliche Aktivität etc.) sowie einem Eindruck der Mitarbeiter der European Sperm Bank. Weiters bietet diese Samenbank eine „Exklusivspender-Option“ an, was bedeutet, dass der Samen Ihres bevorzugten Spenders weltweit nur für wenige oder gar keine anderen Spenderkinder eingesetzt wird.
"Die Erfolge der modernen Kinderwunschbehandlung sind beeindruckend. Zu unserer Freude können wir vielen kinderlosen Paaren ihren sehnlichsten Wunsch nach Nachwuchs mit den verschiedensten Behandlungsoptionen erfüllen. Doch nicht bei allen Paaren liegen günstige Voraussetzungen für eine Kinderwunsch-behandlung mit eigenen Samen- und Eizellen vor. Manche Männer können von Geburt an selbst keine Samenfäden bilden oder haben diese Fähigkeit – z.B. als Folge einer Krebsbehandlung – verloren. Auch nach psychisch und finanziell belastenden erfolglosen ICSI-Behandlungen kann die Inseminationsbehandlung mit Spendersamen (= heterologe Insemination) eine Alternative für Wunsch-Elternpaare auf dem Weg zum Wunschkind sein."
Wie wird der passende Spender bei der Samenbank ausgewählt?
Alle Informationen zu Bestellungen von Spendersamen, Preise und Bezahlung, Lieferung des Spendersamens ect. finden Sie auf der Homepage der European Sperm Bank.
Über diese Homepage können Sie persönlich und einfach von zu Hause aus einen Spendersamen bestellen, der dann direkt an unsere Kinderwunschklinik geliefert und von uns eingelagert wird. Die Lieferung zu uns kann auf Trockeneis oder Stickstoff erfolgen.
Übrigens: Seit 2023 arbeiten wir auch mit der Cryos International Samenbank zusammen.
Wie sind die Chancen?
Nach internationalen Untersuchungen hängen die Chancen mit einer Spendersamen-Insemination schwanger zu werden vor allem vom Alter der Frau zum Zeitpunkt der Behandlung ab. So kann man davon ausgehen, dass bei Frauen vor dem 40. Lebensjahr die Schwangerschaftsrate bei etwa 15–25 % liegt.
Die rechtliche Situation
In Österreich dürfen nur nicht anonymen Samenspender verwendet werden. Bei der European Sperm Bank werden diese als „offene“ Spender bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Samenspender für die Eltern grundsätzlich anonym ist, die Daten des Spenders jedoch für 100 Jahre bei einem Notar aufliegen und das gezeugte Kind mit Erreichen des 14. Lebensjahres das Recht hat die Identität seines Samenspenders zu erfahren. Eltern, die ein Kind mit Spendersamen zeugen, verpflichten sich unwiderruflich, ihr Kind unterhalts- und erbrechtlich zu versorgen.
Die Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung mit Fremdsamen ist ein österreichischer Notariatsakt in dem die Verwendung von Samen eines Dritten niedergeschrieben ist (= notarielle Beglaubigung).
Weiters darf nach Österreichischem Gesetz ein Samenspender nur für 3 Ehen/notariell beglaubigte Partnerschaften verwendet werden. Dies garantiert die European Sperm Bank mit dem sogenannten „Pregnancy Slot/Schwangerschaftsrecht“. Deshalb ist es unumgänglich Schwangerschaften und Geburten die aus einer Fremdsamenspende entstanden sind, sofort der Samenbank zu melden.
Siehe auch: Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Umgang mit der Wahrheit – wann und wie sage ich es unserem Kind?
Hier gibt es unterschiedliche Meinungen. Manche Menschen halten es für besser, einem Kind die genauen Umstände seiner Zeugung niemals zu sagen. Der Gynäkologe Dr. Andreas Hammel sieht dies anders: „Eltern haben heute ein sehr nahes Vertrauensverhältnis zu ihren Kindern – unabhängig davon, wie diese gezeugt wurden. Es ist deshalb für Eltern und Kinder weniger belastend und natürlicher, mit dem Wissen um die Spendersamenentstehung umzugehen, wenn Eltern ihre Kinder schon frühzeitig aufklären.“ Auch wissenschaftliche Untersuchungen aus anderen Ländern, in denen schon seit längerem ein offener Umgang mit der Information um die Spendersamenbehandlung besteht, bestätigen diese positive Sichtweise. Wie auch immer die Entscheidung der Wunscheltern ausfällt – nur von ihnen kann ein Kind diese Information erhalten.
„Die meisten Paare, die den Weg der Spendersamenbehandlung gegangen sind und so Familien gegründet haben, würden dies wieder tun“, meint Dr. Hammel. „Letztendlich ist es bedeutungslos, ob ein Kind auf natürlichem Weg entstanden ist oder mit Hilfe von Spendersamen- ob es adoptiert ist oder als Pflegekind aufgenommen wurde. Das Wichtigste ist die Liebe der Eltern, die ihr Kind auf seinem Lebensweg begleitet und bestärkt.“