Das erste Mal in der Kinderwunsch-Clinic
Der erste Besuch in der Kinderwunsch-Clinic macht Sie nervös? Wir klären auf wie in der Privaten Kinderwunsch-Clinic die ersten Schritte ablaufen.
Ob aus privaten oder beruflichen Gründen, Frauen schieben die Kinderplanung immer weiter nach hinten. Viele müssen daraufhin die moderne Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, manche verlassen sich sogar darauf. Aber wie schaut die gesetzliche Lage bezüglich einer Altersgrenze aus? Gibt es ein maximales Alter, nach dem in Österreich eine Behandlung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung nicht mehr stattfinden darf?
Tatsächlich hat der österreichische Gesetzgeber keine maximale Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung definiert. Aber: Es gibt sehr wohl ein festgelegtes Alter, was die Inanspruchnahme gewisser Behandlungen oder die Unterstützung durch den IVF-Fonds anbelangt.
Das Alter spielt eben eine wichtige Rolle bei der Kinderplanung. Je jünger das Paar, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft – egal ob auf natürlichem Weg oder mithilfe der Reproduktionsmedizin. Nicht nur nimmt die Eizellreserve der Frau ab, auch die Qualität der Eizellen verringert sich ab dem 35. Lebensjahr stetig. Damit erhöht sich das Risiko für Fehlgeburten und Gendefekten beim Kind. Während die Chance auf eine Schwangerschaft bei Frauen unter 30 Jahren pro natürlichem Zyklus bei ca. 20 bis 30 Prozent liegt, haben Frauen ab 40 auf natürlichem Wege eine Wahrscheinlichkeit von nur noch ca. 5 Prozent pro Zyklus.
Auch die männliche Fortpflanzungsfähigkeit ist entgegen weit verbreiteter Meinung dem Alter gegenüber nicht immun. Denn die Qualität von Samenzellen nimmt ebenso ab dem 35. Lebensjahr kontinuierlich ab.
Da der Gesetzgeber keine Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung definiert hat, liegt diese Entscheidung bei den Kinderwunschkliniken. Die meisten haben das maximale Alter der Frau auf 50 festgelegt. In unserer Clinic sehen wir das eher als Richtwert. Bevor wir ein Paar ablehnen, wird eine gründliche Untersuchung vorgenommen. Denn für den individuellen Körper sagt eine Altersgrenze nichts aus. Es gibt Frauen mit 50 Jahren, deren Fortpflanzungsorgane gesundheitlich in Ordnung sind und bei denen die Menopause noch nicht eingetreten ist. In solchen Fällen kann die Erfolgswahrscheinlichkeit einer künstlichen Befruchtung somit in einem guten Bereich liegen.
Der IVF-Fonds unterstützt Kinderwunschpaare finanziell, indem er bis zu 70 Prozent der Kosten von vier Versuchen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung übernimmt. Voraussetzung hierfür sind allerdings einige gesetzlich festgelegte Bedingungen wie eine medizinische Indikation bei der Frau oder dem Mann, dass einer der beiden Partner den Hauptwohnsitz in Österreich hat, Nachweis der Staatsbürgerschaft und Krankenversicherung und die Einhaltung der Altersgrenzen.
Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Ansuchens die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben darf. Erreicht einer der Partner oder gar beide die Altersgrenze (= 40. Geburtstag bei der Frau bzw. 50. Geburtstag beim Mann) während der laufenden Behandlung, kann diese trotzdem innerhalb einer bestimmten Zeitspanne auf Fondskosten abgeschlossen werden. Die weiteren Voraussetzungen und mehr haben wir übrigens unter Informationen zum IVF-Fonds für euch zusammengefasst.
Da, wie bereits erklärt, die Anzahl und Qualität der Eizellen mit dem Alter abnimmt, ist die Möglichkeit sehr hoch, dass ältere Frauen für ihr Wunschkind eine Eizellspende benötigen. Während die Spenderin volljährig sein muss und das 30. Lebensjahr (= 30. Geburtstag) nicht überschritten haben darf, muss die Empfängerin 45 Jahre oder jünger sein. Daher ist das 45. Lebensjahr eine wichtige Grenze für Kinderwunschbehandlungen in Österreich. In anderen europäischen Ländern liegt diese höher: In Tschechien zum Beispiel dürfen Frauen bis 48 eine Eizellspende erhalten.
Allerdings müssen ältere Paare mit Kinderwunsch die Kosten der fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen selbst tragen. Denn um eine finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, muss sehr wohl eine Altersgrenze eingehalten werden.
Obwohl der österreichische Gesetzgeber kein maximales Alter für eine künstliche Befruchtung festgelegt hat, gibt es für Kinderwunschpaare dennoch wichtige Altersgrenzen, die eine späte Kinderwunschbehandlung erschweren könnten. Vor allem die Eizellspende kann entscheidend für ältere Paare sein. Leider erlaubt der österreichische Staat es jungen Frauen nicht, die eigenen Eizellen für eine spätere Familiengründung einzufrieren (Social Egg Freezing). Diese Maßnahme würde eine späte Kinderplanung enorm erleichtern. Auch die Kosten einer oder gar mehrerer Versuche der künstlichen Befruchtung werden manchmal unterschätzt. Die anteilige Finanzierung durch den IVF-Fonds entlastet Kinderwunschpaare maßgeblich bei der Gründung einer eigenen Familie.
Daher raten wir allen Paaren, so früh wie möglich Beratung einzuholen. Vor allem wenn die Frau über 35 Jahre als ist, sollte nicht gezögert werden. Als Richtwert gelten ca. 6 Monate. Wenn bis dahin keine Schwangerschaft aufgetreten ist, ist es Zeit, Hilfe und Beratung bei einer Kinderwunschklinik zu suchen.
Der erste Besuch in der Kinderwunsch-Clinic macht Sie nervös? Wir klären auf wie in der Privaten Kinderwunsch-Clinic die ersten Schritte ablaufen.
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