Mit privater Samenspende zum Wunschkind


Seit 2015 erlaubt das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz die Samenspende, die vielen Paaren die langersehnte Wunschfamilie ermöglicht. Wir klären auf, welche Arten der Samenspende die Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech anbietet und was das Paar und den Spender dabei erwartet.

Mögliche Gründe für eine fremde Samenspende

Für lesbische Paare ist eine Samenspende Voraussetzung für das Wunschkind. Aber auch bei heterosexuellen Paaren gibt es Fälle, in denen eine fremde Samenspende zum Einsatz kommt. Diese können sein:

  • Der Mann leidet unter einer angeborenen Fruchtbarkeitsstörung
  • Der Mann leidet unter einer Fruchtbarkeitsstörung aufgrund vorheriger Erkrankungen bzw. Behandlungen wie Chemotherapie oder Bestrahlung
  • Der Mann besitzt ein erhöhtes Risiko für schwere Erbkrankheiten

Zudem kann es vorkommen, dass die eheliche (auch: homologe) Samenspende aus unerklärlichen Gründen fehlschlägt. Das bedeutet, dass mehrere Versuche ein Kinderwunschbehandlung (sei es Insemination, IVF, ICSI oder IMSI) mit dem Samen des eigenen Partners nicht funktionieren. Auch in diesem Fall kann eine fremde Samenspende Abhilfe verschaffen.

Rechtliche Bestimmungen zur Samenspende in Österreich


Die heterologe (auch: donogene) Samenspende ist, genauso wie die Eizellspende, seit 24. Februar 2015 in Österreich sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren gesetzlich erlaubt.

Voraussetzung ist eine offene Spende. Das bedeutet, dass dem Kind ab dem 14. Lebensjahr die Möglichkeit offenstehen muss, Auskunft über seine biologische Herkunft zu erhalten. Der Spender besitzt gegenüber dem Kind allerdings weder Rechte noch Pflichten. Das wird im Vorhinein durch einen Notariatsakt geregelt.

Eine Samenspende kann in Österreich auf zwei Arten erfolgen:

  • Durch einen privaten Spender
  • Durch die Spende einer internationalen Samenbank

Die Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech arbeitet schon seit Jahren erfolgreich mit der European Spermbank und der Cryos-Samenbank in Dänemark zusammen. In unserem Blogbeitrag Der andere Weg zum Wunschkind findest du mehr Informationen dazu.

Voraussetzungen einer privaten Samenspende in Österreich


Manche Paare bevorzugen es, selbst einen Samenspender mitzubringen. In diesem Fall spricht man von einer privaten Samenspende. Meistens stammt der Spender dabei aus dem Bekannten- oder Freundeskreis. Allerdings darf in Österreich nicht jeder Mann einfach so sein Sperma zur Verfügung stellen. Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Der Spender muss volljährig sein (= 18 Jahre)
  • Er darf keine Infektionskrankheiten aufweisen
  • In seiner Familie dürfen keine Erbkrankheiten vorkommen
  • Er darf in keinem anderen Samenspenderprogramm weltweit aktiv sein
  • Er darf ausschließlich in einer Kinderwunschklinik seinen Samen spenden
  • Die Spende muss freiwillig erfolgen, d.h. der Spender darf keine Bezahlung oder Entschädigung dafür erhalten
  • Er muss der eventuellen Auskunftserteilung seiner Daten gegenüber dem Kind zustimmen, welche 30 Jahre in der Kinderwunschklinik archiviert und dann dem Landeshauptmann zur dauerhaften Aufbewahrung übergeben werden.

Letzteres gilt auch für das Empfängerpaar. Da es alleinstehenden Frauen in Österreich nicht erlaubt ist, eine Samenspende zu erhalten, muss das Paar einen Nachweis für die Partnerschaft vorlegen. Dafür ist die Ehe nicht notwendig, es kann sich auch um eine eingetragene oder notariell beglaubigte Partnerschaft handeln.

Ablauf der privaten Samenspende in der Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech

Entschließt sich eines unserer Patientenpaare zu der Inanspruchnahme einer privaten Samenspende, findet zunächst ein Erstgespräch statt. Dabei wird sowohl das Paar als auch der Spender umfassend über die medizinische, soziale und gesetzliche Lage aufgeklärt, zudem werden bereits einige der oben genannten Voraussetzungen abgeklärt.

In einem zweiten Schritt werden die gesundheitlichen Bedingungen des Spenders überprüft. Auf der Humangenetik muss eine Stammbaum-Analyse über 3 Generationen erstellt werden. Eine Ejakulatanalyse muss ein einwandfreies Spermiogramm aufweisen, das einige Wochen später zur Qualitätsbestätigung erneut durchgeführt wird. Um Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis B und C, Syphilis und Chlamydien auszuschließen, wird eine komplette körperliche Untersuchung veranlasst. Eine genetische Abklärung muss zudem in ein negatives Ergebnis auf Erbkrankheiten resultieren.

Können alle gesundheitlichen Voraussetzungen eingehalten werden, wird ein notarieller Vertrag zwischen Spender und Empfängerpaar aufgesetzt. Auch muss sich der Spender dazu verpflichten, in Zukunft keiner weiteren Klinik oder Samenbank sein Sperma zur Verfügung zu stellen. Damit sollen genetische Halbgeschwister verhindert und Inzucht ausgeschlossen werden.

Sobald alle Voraussetzungen geprüft und notwendige Dokumente gesammelt und unterschrieben sind, findet schließlich die Samenspende statt. Dafür könnten mehrere Samenabgaben in unserer Clinic notwendig sein.

Übrigens: Am Tag der Samenspende wird der Spender nochmals auf Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis B und C, Chlamydien, Syphilis) untersucht, um eine Infektion auszuschließen. Nach Erhalt des Ergebnisses und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann daraufhin die Samenspende für eine Insemination oder künstliche Befruchtung verwendet werden.

In der Regel erhält die Frau dafür im Vorfeld eine Hormonbehandlung. Und mit etwas Geduld und Glück kann bald das langersehnte Wunschkind willkommen geheißen werden!

Schwanger durch Samenspende: Meldet euch!


Falls ihr weitere Fragen habt oder euch für eine künstliche Befruchtung mit Samenspende interessiert, greift zum Hörer und meldet euch bei uns. Wir versprechen, so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu unternehmen, um euch eure Wunschfamilie zu ermöglichen.

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