Lesbische Paare mit Kinderwunsch


Ein Kind braucht Eltern, die es lieben – ob diese nun gleichgeschlechtlich sind oder nicht, spielt keine Rolle. So ist eine Samen- bzw. Eizellenspende für lesbische Paare seit Jänner 2015 auch in Österreich zugänglich.


Damit aus dem Kinderwunsch zweier Mamas in spe tatsächlich ein Wunschkind wird, sind allerdings einige Dinge zu beachten. Manche Schritte sind erwartungsgemäß etwas anderes als bei einem heterosexuellen Paar, viele sind jedoch gleich. So erhalten bei uns in der Privaten Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech beispielsweise alle Paare die gleiche Unterstützung und den gleichen Beistand auf ihrem Weg zum großen kleinen Wunder. 

Voraussetzungen für die zukünftigen Mütter

Natürlich gibt es im Vorfeld der Familienerweiterung ein paar bürokratische Hürden, die genommen werden müssen. Diese sind in Österreich durch die klar festgesteckte Rechtslage vorgegeben. Voraussetzung für eine Samenspende ist somit eine notariell beglaubigte Lebensgemeinschaft und ein Notariatsakt über den Fremdsamen – dabei handelt es sich sozusagen um die Erlaubnis, dass der Samen verwendet werden darf. Eine Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft ist hingegen nicht zwingend notwendig. Alleinstehenden Frauen sind Samen- und Eizellspenden in Österreich jedoch weiterhin verboten. 

Prinzipiell können sich auch Paare aus dem Ausland in der Privaten Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech behandeln lassen, allerdings sollten sie sich im Vorfeld über die Rechtslage informieren. Immerhin spielen Wohnsitz und Staatsangehörigkeit in Bezug auf die notariell beglaubigten Dokumente, die es für die Kinderwunsch-Erfüllung braucht, eine entscheidende Rolle. Da beispielsweise das deutsche Gesetz anders ist als das österreichische, sollten sich beispielsweise in Österreich lebende Deutsche frühzeitig informieren, welcher Notar ihnen weiterhelfen kann.

Fragen, welche individuelle Antworten benötigen

Die Kombination aus zwei zukünftigen Müttern und einem Wunschkind bedeutete früher, dass bloß eine Partnerin die biologische Mutter sein kann. Sie konnte sowohl Schwangerschaft als auch Geburt erleben und hatte durch das monatelange Stillen zunächst oft auch die engere Bindung mit dem Neugeborenen. Wer die Rolle der biologischen Mutter und wer jene der sozialen Mutter einnimmt, sollte vor der Behandlung ausführlich und ehrlich besprochen werden. Eine Alternative bietet heutzutage die ROPA-Methode. Diese künstliche Befruchtungsmethode erlaubt beiden Müttern eine biologische bzw. genetische Verbindung mit dem Kind.

Nicht weniger lebensverändernd ist auch die Entscheidung zwischen privater Samenspende oder Samenbank. Mit der Wahl der Samenquelle wird nämlich der genetische Vater des Kindes festgelegt. Mitunter auch deshalb, weil es eine äußerst aufwändige Prozedur mit vielen Untersuchungen ist, entscheiden sich die meisten lesbischen Paare gegen den Spendersamen eines Bekannten. Um einiges einfacher ist die Zusammenarbeit mit Samenbanken. Sie garantieren nicht nur eine hohe Qualität des Spermas, sondern schließen auch Infektionskrankheiten aus. Außerdem werden die rechtlichen Rollen aller Beteiligten im Vorfeld fest definiert.

Samenbanken: Die Qual der perfekten Wahl  

Fällt die Entscheidung für eine Samenbank-Spende, arbeiten wir von der Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech schon seit Jahren erfolgreich mit der European Sperm Bank und mittlerweile auch mit der Cryos International (beide aus Dänemark) zusammen. Ausgewählt wird der Spendersamen direkt vom Kinderwunsch-Paar. Dabei steht ihnen ein breites Feld an Informationen zur Verfügung. Bei der European Sperm Bank enthält das Spenderprofil nicht nur Daten zur äußeren Erscheinung, medizinischen Vorgeschichte, Familiengeschichte und dem Gesundheitszustand, sondern auch die prägendsten Fähigkeiten und Interessen, Persönlichkeitsmerkmale, Hobbys sowie den Beruf. Auch ein kurzes Audio-Interview, ein Baby-Foto, ein Persönlichkeitstest und Impressionen der Mitarbeiter*innen, die dem Spender begegnet sind, werden zur Verfügung gestellt.  

Beim Samenspender muss es sich um einen offenen Spender handeln. In Österreich hat das durch den Spendersamen gezeugte Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahres nämlich das Recht, Auskunft über den leiblichen Vater zu bekommen. Gleiches gilt auch für Kinder, die durch eine Eizellspende gezeugt wurden. 

Ist die Entscheidung für einen Spender der European Sperm Bank gefallen, wird der Samen gekauft und tiefgefroren – in gewaschener oder ungewaschener Form – übermittelt. Wir in der Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech verwenden die ungewaschene Form des Samens und bereiten ihn anschließend selbst auf. 

Zur Samenlieferung müssen Paare in Österreich ein sogenanntes Schwangerschaftsrecht dazu kaufen. Dadurch wird die Verwendung des Samens im Überblick behalten und Inzest vermieden. In Österreich darf der Samen ein- und desselben Spenders nämlich nur für drei Familien verwendet werden. Wenn bei einer der drei Anwendungen keine Schwangerschaft entsteht, wird der Samenspender wieder freigeschaltet. 

Perfekt vorbereitet auf das alles entscheidende Ereignis 

Damit keinerlei Fragen ungeklärt bleiben, nehmen wir uns in der Kinderwunsch-Clinic Dr. Zech gerne Zeit, um alle medizinischen, rechtlichen und sozialen Angelegenheiten zu besprechen. Abschließend unterschreiben die Mamas in spe den Aufklärungsbogen, in dem alle Rechte und Pflichten zusammengefasst sind. Ist auch die Wahl eines geeigneten Samenspenders getroffen und Spender wie sein Samen wurden bereits medizinisch durchleuchtet, steht dem alles entscheidenden Ereignis – der Befruchtung der Eizelle mit der Samenspende – nichts mehr im Wege.  

Die Behandlungsmöglichkeiten sind bei hetero- und homosexuellen Paaren ident: Die Befruchtung kann beispielsweise durch Insemination erfolgen. Dabei wird das Sperma innerhalb weniger Minuten direkt in die Gebärmutter eingeführt. Eine Alternative stellt die Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers dar, wie es etwa bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) der Fall ist. Der Embryo wird erst nach der Befruchtung in die Gebärmutter transferiert. 

Finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds

Von den vielen verschiedenen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung wird in Österreich – sowohl bei gleich- als auch bei gegengeschlechtlichen Paaren – ausschließlich die In-Vitro-Fertilisation gefördert. Dazu wurde 1999 der IVF-Fonds des Gesundheitsministeriums und den Sozialversicherungsträgern ins Leben gerufen. Dieser übernimmt bei bestimmten Indikationen 70 % der Kosten für vier Versuche pro Paar.

Trotz modernster Methoden und höchsten medizinischen Standards gibt es keine Garantie für eine Schwangerschaft. Bei jeder künstlichen Befruchtung ist damit zu rechnen, dass es mehrere Versuche bis zum positiven Schwangerschaftstest braucht.


Persönliche Betreuung von Paaren mit Kinderwunsch

+43 (0)512 579124


Gerne können Sie über unser Kontaktformular schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten. Oder Sie rufen uns einfach an!


Zum Kontaktformular